Gehwegparken in Karlsruhe
Die Diskussion um das Gehwegparken in Karlsruhe gewinnt an Intensität. Die Stadt ist neben den Ortsverwaltungen mit den ehrenamtlich arbeitenden Bürgervertretungen (Bürgervereinen, Bürgerkommissionen und Bürgergesellschaften) intensiv in der Diskussion, um das Projekt „Faires Parken in Karlsruhe“ effizient und bürgernah umzusetzen.
Auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe können Sie sich umfassend über das Thema „Gehwegparken in Karlsruhe“ informieren.
https://www.karlsruhe.de/mobilitaet-stadtbild/mobilitaet/motorisierter-verkehr/gehwegparken
Der AKB-Vorsitzende, Dr. Helmut Rempp, hat sich vor einiger Zeit zu diesem Problem geäußert:
Liebe Karlsruher Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Diskussion um das Gehwegparken in Karlsruhe gewinnt an Intensität. Die Stadt ist neben den Ortsverwaltungen mit den ehrenamtlich arbeitenden Bürgervertretungen (Bürgervereinen, Bürgerkommissionen und Bürgergesellschaften) intensiv in der Diskussion, um das Projekt „Faires Parken in Karlsruhe“ effizient und bürgernah umzusetzen.
Rufen wir uns den Ausgangspunkt nochmals ins Gedächtnis: Jeder
Verkehrsteilnehmer soll den für ihn erforderlichen Platz im öffentlichen Raum bekommen. Das gilt auch für Fußgänger auf den Gehwegen oder in Mischräumen. Und diese Fußgänger sind nicht nur alleine ohne Hilfsmittel unterwegs, sondern haben Kinderwagen, in einer älter werdenden Gesellschaft zunehmend Rollatoren, auch mal einen Rollstuhl, oder wollen einfach zu zweit nebeneinander gehen oder sich begegnen können. Tatsache ist aber, dass in
Extremfällen nicht nur kein Rollator oder Rollstuhl auf dem verbleibenden Gehweg passt, sondern nicht einmal Einzelpersonen
durchgehen können. Und wie sollen Kinder, die bis acht Jahre auf dem Gehweg radfahren müssen, durchkommen? Daher ist eine ausreichende Gehwegbreite vonnöten. Manchmal ist – überwiegend in
älteren Stadtteilen – der Gehweg selbst nicht ausreichend breit genug. In fast allen übrigen Fällen entstehen Minderbreiten schlicht und einfach durch unzulässiges bis rücksichtsloses Parken. Dabei wird nicht nur der Gehweg entlang der Straßen unzumutbar zugeparkt, auch in Straßenkurven wird ungehemmt auf dem Gehweg geparkt: eigentlich eine doppelte Ordnungswidrigkeit. Dieser Wildwuchs an Gehwegparkerei, der übrigens auch der bisher geduldeten Karlsruher Lösung von 1,20 m Gehwegbreite oft zuwiderläuft, wird schon seit geraumer Zeit mit Verwarnungsgeld geahndet, wenn der Abstand zwischen Kfz und Haus weniger als 1,20 m ist. Aber auch die Karlsruher Lösung von 1,20 m kann jetzt nicht mehr länger geduldet
werden. Nach der StVO (Straßenverkehrsordnung) ist das Gehwegparken explizit verboten und das zuständige Ministerium in Stuttgart hat verfügt, dass die Stadt – wie andere Städte bereits getan
– die Regeln in absehbarer Zeit wirkungsvoll umzusetzen hat. Gehwegparken kann aber nicht in jedem Fall einfach durch Straßenparken ersetzt werden, weil eine ausreichende Breite von 3,50 m für Rettungsfahrzeuge, Müllfahrzeuge und anliefernde LKWs gewährleistet sein muss. Wie kann es nun weitergehen? Gehwegparken ist nicht rundweg ausgeschlossen. Nach der
StVO §12 ist Gehwegparken zukünftig an beantragten und genehmigten Stellen möglich. Und dazu müssen die Voraussetzungen gegeben sein.Vergleicht man nun die verschiedenen Stadtteile in Karlsruhe, so ergeben sich gravierende Unterschiede in den Straßendimensionen. Generell kann festgestellt werden: Je jünger ein Stadtteil oder ein Quartier ist, umso eher sind die Dimensionen den StVO-Anforderungen bereits angepasst, abgesehen davon, dass Parktaschen, Senkrecht- oder Schräg-Parkplätze eingerichtet sind. Andererseits, je älter und damit organisch gewachsen ein Stadtteil ist, umso weniger geben es die Straßen- und Gehwegbreiten her, die bisherige Parkkapazität zu erhalten. Dies gilt z.B. für Teile von Knielingen, Rüppurr, Mühlburg oder Bulach, um nicht alle aufzuzählen. Hier sollten alle zusammenarbeiten, nämlich Bürger, Karlsruher Ämter und Bürgervertretungen.
Bürger sollten kritisch prüfen, inwieweit sie Ihr Kfz auf ihr privates Gelände stellen können, auf einen offenen Stellplatz oder in eine Garage. Es gibt nämlich keinen Anspruch auf einen Stellplatz im öffentlichen Verkehrsraum. Manche Garage wurde zweckentfremdet und wird als Abstellraum, Lager, Werkstatt oder Partyraum genutzt. Und wenn der neu angeschaffte SUV plötzlich nicht mehr in die Garage passt, muss man halt entsprechende Abhilfe schaffen.
Des Weiteren gibt es Stadtteile, in denen Quartiersgaragen noch viel Platz bieten, wenn auch gebührenpflichtig. Diese Möglichkeiten sind zu prüfen und wahrzunehmen. Darüber hinaus ist es eine Frage der gegenseitigen Rücksichtnahme, dass diejenigen, die ihr Kfz nicht zwangsläufig jeden Tag benötigen und private Abstellmöglichkeiten haben, vorrangig ihren privaten Stellplatz aktivieren und benutzen, um denjenigen, die ihr Kfz jeden Tag beruflich benötigen und keinen privaten Stellplatz haben, Vorrang im öffentlichen Raum gewähren.Zusätzlich können Bürger der Stadtverwaltung melden, wo Gehwegparken legalisiert werden könnte oder andere Maßnahmen Abhilfe schaffen könnten.
Karlsruher Ämter sollten sich mit den Charakteristika der einzelnen Stadtteile und Quartiere auseinandersetzen und prüfen, inwieweit bürgerverträgliche Lösungen für die betroffenen Stadtteile gefunden werden können. Auch wenn ein gehöriger Prozentsatz der Kfz in gewachsenen Stadtteilen privat untergebracht werden kann, so sind immer noch viele Kfz auf öffentliche Parkplätze angewiesen. Das Blech verschwindet ja nicht mit einer neuen Regelung der Parkpolitik.
Die Stadt Karlsruhe wird sich letztendlich an ihrem erklärten Ziel messen lassen müssen, beim Umgang mit dem Gehwegparken ein rücksichtsvolles Miteinander unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer zu erreichen, wozu sowohl das rechtskonforme Parken, als auch die durchgängig barrierefrei nutzbaren Gehwege – und natürlich ein angemessenes Parkraumangebot für die Anwohner gehören.
Bürgervertretungen als Mittler zwischen Bürger und Stadtverwaltung sind zu jeglicher Unterstützung bereit und beraten gerne Bürger und die Stadtverwaltung, soweit es im Rahmen ihres ehrenamtlichen Engagements zeitlich und inhaltlich möglich ist.
Das Umsetzen der neuen Parkpolitik ist ein dickes Brett, das wir alle zu bohren haben. Nehmen wir uns die nötige Zeit dafür, gehen mit den angepassten Methoden dran und lassen das erforderliche Engagement nicht vermissen. Gegenseitiges Verständnis, Wohlwollen, Rücksichtnahme und Zuversicht fördern den Prozess zum Wohle aller Verkehrsteilnehmer, zu Fuß, rollend oder parkend.
Alle Bilder sind dem Leitfaden der Stadt Karlsruhe „Faires Parken in Karlsruhe“ entnommen.
Ihr AKB-Vorsitzender
Dr. Helmut Rempp